Urlaub in Holland ? Nein Danke !
News Juni 2008 am Ende der Seite
In den Niederlanden, werden jährlich Hunderte von Hunden ihren Besitzern weggenommen und getötet, nur weil sie keine FCI-Zuchtpapiere und die äußerlichen Merkmale eines Pitbulls / American Stafford haben.
In den Niederlanden gibt es den RAD (Regeling agressieve dieren), eine Verordnung die die Haltung und Einfuhr von pitbullartigen Hunden verbietet. Unter diese Regelung fallen alle pitbullartig aussehenden Hunde, die keinen FCI (Fédération Cynologique Internationale) Stammbaum haben.
In den letzten 6 Jahren wurden kontinuierlich steigend pitbullartige Hunde, die keinen Stammbaum nachweisen können, eingezogen und in einem sogenannten Laser-Asiel untergebracht.
Dort bleibt der Hund bis zum Prozess - 6 Monate oder länger unter tierschutzwidrigen Bedingungen und ohne jeglichen Kontakt zum Halter.
Nach der Urteilsverkündung wird der Hund in der Regel getötet, der Halter, der keine Kenntnis vom Aufenthaltsort des Hundes hat, erfährt dies erst, wenn der Hund bereits tot ist.
Im Jahr 2000 wurden 50 Hunde getötet,
2006 waren es bereits 461 Hunde.
Die konfiszierten Hunde wurden vor allem wegen ihrer optischen Kriterien bei Kontrollen auf der Straße eingezogen, ohne dass es vorher zu einem Vorfall kam. Die R.A.D. macht so friedliche Familienhunde ohne FCI Stammbaum zu gefährlichen Hunden, alle Hunde mit Stammbaum zu ungefährlichen Hunden.
Einziges Kriterium für die Tötung sind die pitbullartigen äusseren Merkmale und die fehlenden FCI Papiere!
Die Einfuhr/Durchreise von pitbullartigen Hunden ohne FCI Papiere ist ebenfalls verboten, die Hunde der Touristen können ebenso eingezogen und getötet werden.
Ein in Deutschland bestandener Verhaltenstest spielt in Holland keine Rolle und wird nicht anerkannt.
Es zählen hier einzig die äußerlichen Merkmale, so dass zahlreiche Rassen und deren Mischlinge betroffen sein können: American Stafford Terrier, Pitbull Terrier, American Bulldog, Argent. Dogge, Alano, Dogo Canario, Bullterrier u. alle anderen Mischlinge anderer Rassen, die pitbullartig aussehen. Auch ein Boxer- oder Labrador-Mischling kann unter das Kriterium fallen!!!
Der Skandal Odin:

Die letzte Meldung Anfang Februar 2008: Odin soll schon längere Zeit tot sein. Er wurde mit 6 Monaten beschlagnahmt, war 1,5 jahre inhaftiert, sein Besitzer erfuhr nicht wo er ist und wann er getötet wurde.
Seine Revisionsverhandlung Mitte Februar 2008 wurde nicht abgewartet. Er wurde einfach irgendwann umgebracht, vielleicht starb er auch an den tierquälerischen Bedingungen, unter denen die konfiszierten Hunde in Holland leider untergebracht sind. Ein kleiner Hund, der einfach nicht leben durfte, weil er keinen Stammbaum hat.
Mehr dazu unter :
Wir bitten die Regierung der Niederlande eindringlich, Ihre Praxis auf Grundlage des Gesetzes RAD von 1993 zu ändern, das Gesetz zumindest im Hinblick auf eine tierschutzverträgliche und wissenschaftlich gestützte Änderung zu verbessern und den Hunden eine reale Chance einzuräumen, ihre Ungefährlichkeit zu beweisen.
Zig deutsche Hundehalter haben im letzten Jahr ihre Reise nach Holland abgesagt, um ihre Hunde nicht zu gefährden.
Wir solidarisieren uns an dieser Stelle mit den Haltern der pitbullartigen Hunde und erklären, dass wir bis auf weiteres die Niederlande als Urlaubsland und als Lebenslieferanten boykottieren.
Bitte demonstrieren Sie Ihrer Solidarität indem Sie zahlreich die Petition unterzeichnen.
Durch wirtschaftlichen Boykott haben wir aus dem Ausland die Möglichkeit, die niederländischen Tierfreunde in ihren Bemühungen diese Regelung zu ändern, zu unterstützen!
News Juni 2008
Die RAD - Pitbullgesetz in Holland wurde aufgehoben
Nicht nur für die Halter der 180 noch beschlagnahmten Hunde ein Grund zur Freude. An der Übersetzung des 109 Seiten Starken Papiers der Kommission der Weisen, welches zur Abschaffung der Regelung führte wird noch gearbeitet. Es ist eine umfassende Arbeit zum Thema gefährliche Hunde, die nach 15 Jahren der Anwendung, zu dem Schluss kommt, daß der rassespezifische Ansatz nicht zu einer Verminderung der Beissvorfälle geführt hat.
Auch hier wird wieder bestätigt, dass die meisten Unfälle im privaten Umfeld der Hundebesitzer passieren und nicht auf öffentlichen Straßen. In einem Bereich also, in dem der Gesetzgeber eigentlich gar nichts regeln kann, weil das Gefahrenabwehrrecht für den öffentlichen Raum gilt. Zudem führt auch die Auswertung ärtzlich behandelter Beissunfälle nicht zu dem Ergebnis, dass die "pitbullartigen" nicht häufiger zubeissen als Hunde anderer Abstammung.

